Allgemeine Geschäftsbedingungen von Milena Albiez – Organisationsberatung, Coaching, Supervision und Visuelle Kommunikation
Für Dienstleistungen im Rahmen von Prozessberatungen wie Coachings, Supervisionen oder Organisationsentwicklungen:
Allgemeines
Milena Albiez, im folgenden Beraterin genannt führt Beratungen in Form von Coachings-, Beratungs- und Supervisionsdienstleistungen gemäß dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als seitens der Auftraggeberin/vom Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“) angenommen. Gleiches gilt sinngemäß jeweils auch für die Klientin/den Klienten (im Folgenden „Klient“), sofern Auftraggeber und Klient nicht deckungsgleich sind. Weitere Vereinbarungen sind für die Beraterin nur verbindlich, wenn diese von der Beraterin schriftlich bestätigt werden. Die von der Beraterin abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Beraterin nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand eine Beratungs-, Coachings-, Supervisions- und/oder Trainingsdienstleistung durch die Beraterin.
Diese Auftragsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
Einzelheiten des Auftrags wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder anders gearteten Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Ebenfalls unerheblich für die Auftragserfüllung ist, ob oder wann Schlussfolgerungen, Empfehlungen oder Gelerntes umgesetzt werden.
Die Beraterin kann sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei sie stets unmittelbar dem Auftraggeber verpflichtet bleibt. Die Beraterin entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Unterauftragnehmer sie einsetzt oder austauscht.
§ 3 Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Beraterin ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt die Beraterin binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiteren 14 Tagen schriftlich die Änderungen, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
§ 4 Schweigepflicht, Datenschutz
Die Beraterin ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts-, klienten- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Die Beraterin übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
Die Beraterin ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Sollten Klient und Auftraggeber nicht die gleiche Person sein, unterliegen persönliche Informationen des Klienten der besonderen Schweigepflicht und werden seitens der Beraterin nur in begründeten Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten ganz oder in Teilen an den Auftraggeber übermittelt
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet die Beraterin bei der Durchführung des Auftrages zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Sofern nicht anders vereinbart, hat die Beraterin neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.
Das Entgelt für die Dienste von der Beraterin wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Dies gilt nicht für Festpreisangebote.
Terminänderungen/-verlängerungen sind nach (frühzeitiger) Absprache beiderseits möglich. Die Beraterin informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann. Im Verhinderungsfalle des Auftraggebers muss der Termin mindestens 72 Stunden vorher abgesagt werden. Anderenfalls wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig. Gleiches gilt für kostenpflichtige Erstgespräche sowie die Nichtwahrnehmung von Terminen durch den Auftraggeber oder Klienten.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort und ohne Abzüge zahlbar. Fällt gesetzliche Umsatzsteuer an, ist sie allen Preisangaben hinzu zu rechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.
Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Beraterin auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug ist die Beraterin berechtigt neben Mahngebühren Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. (bei Privatkunden 5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB auf die in Verzug stehenden Bruttobeträge zu fordern.
§ 7 Gewährleistung, Verjährung
Die Beraterin führt alle Auftragsarbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Aus dem Beratungsprozess abzuleitende Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Die Darstellung von Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss von Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
§ 8 Haftung & Versicherungsschutz
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungssitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das erbrachten Beratungsdienstleistungen sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch die Beraterin.
Die Informationen und Ratschläge in Beratungs-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Beraterin sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit der Beraterin handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
Die Beraterin haftet dem Auftraggeber im Übrigen gleichgültig aus welchem Rechtsgrund für die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen.
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Wert des Honarars begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt.
Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Beraterin verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von der Beraterin im Rahmen des Auftrages gefertigten Unterlagen (Entwürfe, Konzepte, Berichte, Protokolle, Aufstellungen, etc.) nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die Beraterin Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 10 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber und / oder der Klient mit der Annahme der Dienstleistungen in Verzug oder unterlässt eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Beraterin zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat die Beraterin Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweiligen Parteien, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
Die Beraterin ist berechtigt, vereinbarten Termine bei Krankheit, Unfall oder ähnlichem zu verschieben. In diesem Fall wird die Beraterin den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter den hinterlassenen Kontaktdaten nicht zu erreichen war, besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
§ 12 Aufbewahrung von Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht
Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat die Beraterin alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Unterlagen, sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Beraterin an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss.
Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gem. Absatz 2 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 13 Kündigung
Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bei Kündigung ist die Beraterin berechtigt, dem Auftraggeber die - für vereinbarte aber noch nicht erbrachte Dienstleistungen - entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 14 Sektenerklärung
Hiermit erklärt die Beraterin, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehnt die Beraterin sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
§ 15 Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Beraterin dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Der Sitz des Unternehmens ist: Harleshäuserstraße 62 in 34130 Kassel.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Kassel.
Für Dienstleistungen und Fachberatungen im Bereich Visuelle Kommunikation / Grafik Design
Allgemeines
Milena Albiez, im folgenden Designerin genannt führt Designdienstleistungen und Fachberatungen im Bereich Visuelle Kommunikation gemäß dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als seitens der Auftraggeberin/vom Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“) angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für die Designerin nur verbindlich, wenn diese von der Designerin schriftlich bestätigt werden. Die von der Designerin abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Beraterin nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge und angenommene Angebote, deren Gegenstand eine Designdienstleistungen und Fachberatungen im Bereich Visuelle Kommunikation durch die Designerin.
Diese Auftragsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werk-leistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schaden-ersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 3 Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Designerin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Designerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 4 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert sie von der Designerin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
§ 5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen nach Absprache im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Designerin dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden.
§ 7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Designerin Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Designerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Designerin 10 bis 20 einwandfreie Exemplar unentgeltlich. Die Designerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 8 Haftung
Die Designerin haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Designerin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
Sofern die Designerin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Die Designerin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Rein-zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Rein-aus-führungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Designerin nicht.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
§ 9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber der Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 10 Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Designerin dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Der Sitz des Unternehmens ist: Harleshäuserstraße 62 in 34130 Kassel.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Kassel.
(Stand 09/2023)
Milena Albiez
Zertifiziert von